Bei Spelsberg setzen wir uns leidenschaftlich für Nachhaltigkeit ein. Unsere Produkte spielen beispielsweise eine Rolle in der Entwicklung nachhaltiger Infrastrukturen und Anwendungen, wie etwa in der Elektromobilität, bei Photovoltaik- und Windkraftanlagen. Bei unserer i 12-L GreenLine setzen wir mit einem Anteil von über 90% auf Post-Consumer-Rezyklate und tragen damit aktiv dazu bei, wertvolle Ressourcen im Kreislauf zu halten. Auch unsere Mitarbeiter gestalten den Prozess zu einem nachhaltigen Unternehmen aktiv mit. Ein Beispiel dafür ist das Azubi-Projekt "Energie-Scouts". Zusätzlich dazu haben wir uns verpflichtet sicherzustellen, dass unsere Produkte den strengen Anforderungen von REACH und RoHS entsprechen und somit keine bedenklichen Stoffe enthalten. Auch in der Vermarktung setzen wir immer mehr auf nachhaltigere Maßnahmen. So ist unsere Website zu 100 % mit Ökostrom betrieben und unser Katalog- und Prospektmaterial wird seit Mitte 2024 sukzessive auf FSC-zertifiziertes Papier umgestellt.
Abfallvermeidung, Wiederverwendung, Recycling, sonstige Verwertung, Beseitigung: Nach diesem Grundsatz, der sogenannten Abfallhierarchie, wird bei Spelsberg mit Abfällen verfahren.
Der verantwortungsvolle Umgang mit Rohstoffen, Energie und eine umweltschonende Beschaffung sind für uns ein oberstes Ziel.
Deshalb sind wir besonders dazu aufgefordert, einen Beitrag zu leisten.
EU-rechtliche Grundlage für die Entsorgung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten (EAG) ist die Richtlinie 2012/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (sogenannte WEEE-Richtlinie). Die WEEE-Richtlinie wurde national durch das Elektro- und Elektronikgerätegesetz umgesetzt.
Die WEEE-Richtlinie legt Vorgaben für die Entsorgung von EAG fest. Grundlegendes Prinzip ist hierbei die Produktverantwortung der Hersteller. Danach tragen die Hersteller die abfallwirtschaftliche Verantwortung für ihre Produkte während der gesamten Lebensdauer.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht die quantitativen Zielvorgaben jährlich auf seiner Internetseite.
Die Hersteller können auf die Veröffentlichung zur Erfüllung der erweiterten Informationspflichten nach § 18 ElektroG Artikel 2 Bezug nehmen.
Die aktuellste Veröffentlichung finden Sie hier.
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